Erholung ist jetzt besonders wichtig. Das Land NRW möchte Sie unterstützen und Ihnen auch in diesem Jahr einen Familienurlaub in einer Familienferienstätte ermöglichen. Hier können Familien eine gemeinsame Auszeit genießen, Neues erleben und entdecken und wieder zu Kräften kommen.
Was wird angeboten?
Ein Familienurlaub mit drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien.
Was erwartet mich vor Ort?
Es erwarten Sie individuelle Freizeitangebote für die gesamte Familie: Spiel, Spaß und spannende Erlebnisse, um den Alltag einmal hinter sich zu lassen. Sie können gemeinsam die Zeit genießen und mit tollen Angeboten für Groß und Klein schöne Tage verbringen.
Wer kann die Förderung der Familienerholung erhalten?
Interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung.
Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um die Förderung zu erhalten?
Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung. Der Reisedienst ist Ihnen bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob Sie die Förderung erhalten können, sehr gerne behilflich.
Wie beantrage ich die Familienzeit?
Die Familienerholung wird über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. organisiert. Sie stellen einen Antrag online über die Seite des Reisedienstes unter www.familienerholung-nrw.de. Der Reisedienst steht Ihnen sehr gerne auch telefonisch unter 0800 0005627 (kostenfrei) für Fragen rund um Ihren Urlaub und zur Antragstellung zur Verfügung.
Wie gestalte ich die Anreise?
Die Anreise können Sie individuell gestalten und mit dem Pkw anreisen oder mit der Bahn. Auch hier ist der Reisedienst gerne behilflich.
Muss ich mit eigenen Kosten rechnen?
Die Familien beteiligen sich an der Familienerholung mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen Sie selbst.
Wo kann ich Urlaub machen?
Je nach Verfügbarkeit in dafür ausgewiesenen und bei Bedarf barrierefreien Familienferienstätten, vorrangig in Nordrhein-Westfalen.