Im Kinder- und Jugendhilferecht wird die Gemeinnützige Familienerholung unter den präventiven Hilfen für Familien, insbesondere in belastenden Familiensituationen, aufgeführt. Neun von 16 Bundesländern gewähren deshalb Zuschüsse für die Familienerholung.
Welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt, lesen Sie hier:
Seit 2005 stehen keine Landeszuschüsse für
Familienerholung mehr zur Verfügung.
Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
Zentrum Bayern Familie und Soziales,
Winzererstr. 9, 80797 München,
Tel: 089 1261-2313,
familienerholung.familienbildung(at)zbfs.bayern.de
Zuständige Stellen für Informationen
und Antragsverfahren:
Arbeitswohlfahrt, Kreisverband Südwest e.V.,
Goltzstr. 19, 10781 Berlin,
Tel: 030 7000 9010,
schoeneberg(at)awo-suedwest.de
Deutscher Familienverband Landesverband Berlin, Genter Str. 53, 13353 Berlin,
Tel: 030 453 0010, dfv.berlin(at)web.de
Familie in unserer Zeit,
Lausitzer Str. 14, 10999 Berlin,
Tel: 030 612 2313, fiuzev(at)web.de
Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
Landesamt für Solziales und Versorgung des Landes Brandenburg,
Dezernat 64,
Lipezker Str. 45, 03048 Cottbus
Tel: 0355 2893-853
Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung
c/o ServiceBureau
Internationale Jugendkontakte,
Gaby Benckert
Kalkstr. 6, 28195 Bremen
Tel: 0421 330089-11,
gaby.benckert(at)jugendinfo.de
Seit 2011 stehen keine Landeszuschüsse für
Familienerholung mehr zur Verfügung.
Derzeit stehen keine Zuschüsse für
Familienerholung zur Verfügung.
Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock,
Tel: 0381 331-59068
Zuständige Stellen für Informationen
und Antragsverfahren:
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege in Niedersachsen,
Ebhardtstr. 2, 30159 Hannover,
Tel: 0511 852099, info(at)lag-fw-nds.de
Niedersächsisches Landesamt
für Soziales, Jugend und Familie,
Domhof 1, 31134 Hildesheim
Tel: 05121 304-216
veronika.heineke(at)ls.niedersachsen.de
Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung,
– Landesjugendamt (Zweigstelle Landau),
Reiterstr. 16, 67829 Landau,
Tel: 06341 26 267
Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention,
Soziales und Sport
Franz-Josef-Röder-Str. 23, 66119 Saarbrücken
Tel: 0681 501-3108
r.blaesius(at)arbeit.saarland.de
Derzeit stehen keine Zuschüsse für
Familienerholung zu Verfügung.
Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
Landesgemeinschaft der Familienverbände
Breiter Weg 213, 39101 Magdeburg
Tel: 0391 620-8644
familienbund(at)bistum-magdeburg.de
Seit 2011 stehen keine Landeszuschüsse für
Familienerholung mehr zur Verfügung.
Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
FamilienSinn
Arnstädter Str. 28, 99096 Erfurt
Tel: 0361 6014908-0
info(at)stiftung-familiensinn.de
Kommunale Zuschüsse
Die Kreisverwaltungen und Sozial- und Jugendämter der Städte können Zuschüsse zur Familienerholung gewähren. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht! Die Höhe der Leistungen ist jedoch verschieden und wird im Einzelfall überprüft. Anträge stellen Sie bitte selbst bei den jeweiligen Ämtern.
Sonstige Zuschüsse
Bei anderen Einrichtungen, wie z. B. Krankenkassen oder Caritasverbände, sollten Familien ebenfalls selbst nachfragen.