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Zuschüsse für Familienerholung

Im Kinder- und Jugendhilferecht wird die Gemeinnützige Familienerholung unter den präventiven Hilfen für Familien, insbesondere in belastenden Familiensituationen, aufgeführt. Neun von 16 Bundesländern gewähren deshalb Zuschüsse für die Familienerholung.

Welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt, lesen Sie hier:

Baden Württemberg

Seit 2005 stehen keine Landeszuschüsse für
Familienerholung mehr zur Verfügung.

Bayern

Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
Zentrum Bayern Familie und Soziales,
Winzererstr. 9, 80797 München,
Tel: 089 1261-2313,
familienerholung.familienbildung(at)zbfs.bayern.de

Berlin

Zuständige Stellen für Informationen
und Antragsverfahren:
Arbeitswohlfahrt, Kreisverband Südwest e.V.,
Goltzstr. 19, 10781 Berlin,
Tel: 030 7000 9010,
schoeneberg(at)awo-suedwest.de
Deutscher Familienverband Landesverband Berlin, Genter Str. 53, 13353 Berlin,
Tel: 030 453 0010, dfv.berlin(at)web.de
Familie in unserer Zeit,
Lausitzer Str. 14, 10999 Berlin,
Tel: 030 612 2313, fiuzev(at)web.de

Brandenburg

Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
Landesamt für Solziales und Versorgung des Landes Brandenburg,
Dezernat 64,
Lipezker Str. 45, 03048 Cottbus
Tel: 0355 2893-853

Bremen

Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung
c/o ServiceBureau
Internationale Jugendkontakte,
Gaby Benckert
Kalkstr. 6, 28195 Bremen
Tel: 0421 330089-11,
gaby.benckert(at)jugendinfo.de

Hamburg

Seit 2011 stehen keine Landeszuschüsse für
Familienerholung mehr zur Verfügung.

Hessen

Derzeit stehen keine Zuschüsse für
Familienerholung zur Verfügung.

Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock,
Tel: 0381 331-59068

Niedersachsen

Zuständige Stellen für Informationen
und Antragsverfahren:
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege in Niedersachsen,
Ebhardtstr. 2, 30159 Hannover,
Tel: 0511 852099, info(at)lag-fw-nds.de
Niedersächsisches Landesamt
für Soziales, Jugend und Familie,
Domhof 1, 31134 Hildesheim
Tel: 05121 304-216
veronika.heineke(at)ls.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen

Seit dem Jahre 2021 fördert das Land NRW
unter bestimmten Einkommens-Voraussetzungen
wieder einen Familienurlaub in einer
gemeinnützigen Familienferienstätte.
Nach unserem jetzigen Kenntnisstand ist auch für
das Jahr 2023 eine solche Förderung geplant.
Zentrale Anlaufstelle für die Förderung der
Familienerholung ist der Reisedienst der
Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.. Man kann dort online
einen Antrag über die Seite des Reisedienstes
unter http://www.familienerholung-nrw.de. stellen.
Der Reisedienst steht gerne auch telefonisch unter
der Rufnummer 0800 0005627 (kostenfrei) für Fragen
rund um die Förderung eines Familienurlaus und
zur Antragstellung zur Verfügung.
(Aktualisiert am 14.10.2022)
 

Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung,
– Landesjugendamt (Zweigstelle Landau),
Reiterstr. 16, 67829 Landau,
Tel: 06341 26 267

Saarland

Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention,
Soziales und Sport
Franz-Josef-Röder-Str. 23, 66119 Saarbrücken
Tel: 0681 501-3108
r.blaesius(at)arbeit.saarland.de

Sachsen

Derzeit stehen keine Zuschüsse für
Familienerholung zu Verfügung.

Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
Landesgemeinschaft der Familienverbände
Breiter Weg 213, 39101 Magdeburg
Tel: 0391 620-8644
familienbund(at)bistum-magdeburg.de

Schleswig-Holstein

Seit 2011 stehen keine Landeszuschüsse für
Familienerholung mehr zur Verfügung.

Thüringen

Zuständige Stelle für Informationen
und Antragsverfahren:
FamilienSinn
Arnstädter Str. 28, 99096 Erfurt
Tel: 0361 6014908-0
info(at)stiftung-familiensinn.de

 

Weitere Fördermöglichkeiten

Kommunale Zuschüsse
Die Kreisverwaltungen und Sozial- und Jugendämter der Städte können Zuschüsse zur Familienerholung gewähren. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht! Die Höhe der Leistungen ist jedoch verschieden und wird im Einzelfall überprüft. Anträge stellen Sie bitte selbst bei den jeweiligen Ämtern.

Sonstige Zuschüsse
Bei anderen Einrichtungen, wie z. B. Krankenkassen oder Caritasverbände, sollten Familien ebenfalls selbst nachfragen.